a) Die Abdichtungen, Ablassffnungen, Verschlievorrichtungen und andere technische Einrichtungen mssen so ausgefhrt sein, dass unter normalen Befrderungsbedingungen keine tiefgekhlten flssigen Gase austreten knnen (Klte, Brchigkeit von Materialien, gefrorene Verkleidungen, Ausstrmffnungen usw). 

b) Im Befrderungspapier ist die Ladetemperatur (am Ladeort) anzugeben.

c) Ein Sauerstoff-Messgert mit einer Bedienungsanweisung, die von jedem an Bord gelesen werden kann, muss sich an Bord des Schiffes befinden. Das Sauerstoff-Messgert muss beim Betreten von Laderumen, Pumpenrumen, tief gelegenen Rumen und beim Verrichten von Arbeiten an Bord als Beweismittel gebraucht werden.

d) Vor der Wohnung und anderen Rumen, in denen sich die Besatzung aufhlt, muss ein geeignetes Messgert angebracht sein, das bei einem zu niedrigen Sauerstoffgehalt einen Alarm auslst.

e) Im Befrderungspapier sind die (nach dem Laden gemessene) Ladetemperatur und die maximale Befrderungsdauer anzugeben.